Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der besseren Lesbarkeit halber wird auf die weibliche Form verzichtet.

1. Zweck
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ring AG verfolgen den Zweck, die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Ring AG zu regeln. Die mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Bedingungen gehen diesen AGB ausdrücklich vor. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Preise
Die auf memo-shop.ch angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt. Alle Preisangaben auf den Preislisten bzw. auf den Webseiten der Ring AG sind unverbindlich.

2.1 Zahlung
Bei verspäteter Zahlung wird der Anbieter höchstens zwei Mahnungen verschicken. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00, für die zweite CHF 40.00 verrechnet. Bezahlt der Kunde dann nicht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet.
Die Ring AG behält sich vor, bei Neukunden und unter gegebenen Umständen, die erste Bestellung gegen Vorauskasse durchzuführen.

3. Lieferung
3.1 Lieferkosten
Diese beziehen sich auf Bestellungen in unserem Webshop www.memo-shop.ch
Die vom Kunden bestellten Artikel werden grundsätzlich durch ein Speditionsunternehmen geliefert.

Die Lieferkosten betragen wie folgt:
ab CHF 1500.00 versandkostenfrei. Für Bestellungen darunter CHF 12.50 Porto (PostPac Economy / A-Post bis zu maximal 20kg; danach zusätzlich CHF 7.50 für jede weitere 10kg).
Lieferung auf Palette CHF 142.50, ab CHF 1500.00 portofrei.

3.2 Liefermenge
Die Liefermenge der jeweiligen Artikel der Ring AG ist begrenzt. Die Ring AG behält sich ausdrücklich vor, die Bestellmengen ohne Rücksprache mit dem Kunden zu reduzieren.

3.3 Teillieferungen
Sollte lediglich ein Teil der bestellten Ware lieferbar sein, so behält sich die Ring AG ausdrücklich vor, die lieferbaren Artikel dem Kunden zu liefern. Diesfalls steht dem Kunden nicht das Recht auf Auslieferung der nicht vorhandenen Artikel zu.

3.4 Ort der Erfüllung
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware beim vom Kunden bestimmten Ort abgestellt oder geliefert worden ist. Dies gilt unabhängig, ob der Kunde überhaupt am Ort anwesend ist oder nicht.

3.5 Lieferfrist / Liefertermin
Die Ring AG ist besorgt, den vom Kunden erwähnten Liefertermin einzuhalten. Allfällige Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

4. Prüfung der Artikel / Rügepflicht
4.1 Prüfungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die entgegen genommenen Artikel umgehend und eingehend zu prüfen. Sollte er mit den Artikeln nicht einverstanden sein, so hat er dies sofort der Ring AG mitzuteilen. Beanstandungen haben innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen.
Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

4.2 Umtausch der Artikel / Rücknahme der Artikel
Ein allfälliger Umtausch oder Rücknahme der Artikel kann nur nach schriftlichem oder mündlichem Einverständnis der Ring AG erfolgen.
Für Retouren welche kundenseitig falsch bestellt wurden, verrechnen wir für die Rückholung - Rücknahme einen Pauschalbetrag von CHF 25.00

5. Kundenkonto
Ring AG
memo-shop.ch
Hauptstrasse 74
9553 Bettwiesen

6. Datenschutz
Die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes kommen ohne weiteres zur Anwendung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Ring AG die von ihm bekannt gegebenen Daten wie Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse etc. zum Zwecke der Eigenwerbung (lediglich Ring AG) verwendet werden dürfen. Diese Kundendaten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren Frauenfeld.

7.2 Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Ring AG unterstehen Schweizerischem Recht.

7.3 Änderungen der AGB
Die Ring AG behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Bettwiesen, 1. Oktober 2018